An-/Abmelden

Früher musste man sich im Vorfeld eines Umzuges beim zuständigen Einwohnermeldeamt und beim Stromanbieter abmelden. Dort erhielt man eine sogenannte Abmeldebestätigung, mit der man sich im neuen Wohnort anmelden musste. Dies wurde vom Gesetzgeber vereinfacht, denn die Abmeldung im alten Wohnort entfällt komplett. Das heißt, man hat nur noch den Weg zum Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort auf sich zu nehmen.

Den Telefonanschluss sollte man An– bzw. Abmelden, sobald man eine neue Anschrift hat. Bei vielen Telefonanbietern kann man dies ganz einfach telefonisch zu tun. In jedem Fall sollte man auf eine schriftliche An–⁄Abmeldung bestehen. Um das Telefon in der neuen Wohnung unkompliziert freischalten zu lassen, ist es sinnvoll den Namen des Vormieters anzugeben.

Bei allen Versicherungen und Banken meldet man sich am besten frühzeitig schriftlich um und teilt die neue Anschrift mit. Nicht bei allen Banken ist es möglich sein Konto bei einem Umzug, aus dem Einzugsfeld der Bank mitzunehmen. Daher sollte man sich frühzeitig erkundigen, ob dies möglich ist, um eventuell beizeiten am neuen Wohnort ein Konto eröffnen zu können. Sein Fahrzeug muss man bei der KFZ–Zulassungsstelle ummelden. Bei Umzügen im gleichen Landkreis benötigt man hierzu nur den Fahrzeugschein und den Personalausweis mit der neuen Adresse. Zieht man in ein anderes Bundesland oder in einen anderen Landkreis muss man zusätzlich die alten KFZ–Kennzeichen mitbringen, da man neue erhält.